
Rechtzeitig zur bevorstehenden Winterzeit und den damit einhergehenden Witterungsverhältnissen verweisen wir vorsorglich auf eine Mitteilung des Bildungsministeriums, das die Vorgehensweise bei extremen Witterungsverhältnissen regelt:
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden. Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.